Spenden

Die Praxis des Spendenrechts wurde zuletzt durch das Gesetz vom 10. Oktober 2007 reformiert. Wofür gespendet werden kann, ergibt sich aus §§ 52 - 54 der Abgabenordnung. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist in § 10 b des Einkommensteuergesetzes geregelt.

Der Fiskus erkennt Spenden für gemeinnützige Zwecke bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an. Sofern die Summe der in einem Jahr geleisteten Spenden den maximal absetzbaren Betrag übersteigt, können die nicht mehr berücksichtigten Beträge auf die folgenden Jahre übertragen werden - ohne zeitliche Begrenzung.

Darüber hinaus gibt des Neuerungen für Großspenden von mehr als 25.000,00 €.

Wir bitten, uns zugedachte Spenden auf das Konto

Nr. 50008291 bei der Sparkasse Bielefeld (BLZ 480 501 61)
Kontoinhaber: Tennisclub Brackwede e.V.

zu überweisen oder in bar beim Vorstand einzuzahlen. Wir werden unverzüglich die gewünschte Spendenquittung erteilen.

Das Finanzamt verlangt bei Spenden bis 200,00 € keine Spendenbescheinigung mehr. Der Abbuchungsbeleg bzw. der Kontoauszug wird in solchen Fällen als Spendennachweis anerkannt.

Darüber hinaus sind auch Sachspenden möglich, z. B. ein Satz Trikots für eine unserer Mannschaften. Diese Spende ist selbst dann absetzbar, wenn der Spender Mitglied dieser Mannschaft ist.

Wichtig: Mitgliedsbeiträge oder Umlagen sind nach wie vor steuerlich nicht absetzbar und sollten deshalb in keinem Fall zusammen mit einer Spende überwiesen werden.